Die deutschen Verlegerverbände sprechen sich gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch Chatbots wie ChatGPT und später durch KI-gestützte Suchmaschinen aus, berichtet der Tagesspiegel. Ihrer Meinung nach wird die KI eingesetzt, um konkurrierende Inhalte auf der Grundlage der von ihnen verwalteten Veröffentlichungen zu generieren, was nur mit einer vom Verlag erteilten Lizenz erlaubt ist.
In der Zwischenzeit steht die Welt der KI nicht still, und es ist die Rede davon, dass Suchmaschinen ihre eigenen Inhalte auf der Grundlage solcher Veröffentlichungen generieren, was den Konflikt weiter verkompliziert.
Die Beschwerden stammen von zwei großen deutschen Verlegerverbänden, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und dem Medienverband Freie Presse (MVFP). Sie erklären: „Die Verwertung von Verlagsinhalten durch KI-Modelle zur Veröffentlichung konkurrierender Inhalte ist unserer Meinung nach nur mit einer Lizenz des Verlags zulässig.“ Weiter heißt es: „Wenn geschützte Inhalte von Chatbots genutzt werden, sollte den Rechteinhabern eine angemessene Entschädigung gezahlt werden.“
Die Verlegerverbände werfen eine interessante Frage auf: Wem gehören die online veröffentlichten Inhalte und dürfen sie zur Erstellung eigener konkurrierender Inhalte verwendet werden? Im Falle von ChatGPT ist dies noch ein eher kleines Problem, aber richtig kompliziert wird es erst, wenn Suchmaschinen wie Google und Microsofts Bing tatsächlich beginnen, eigene Inhalte zu erstellen, die aus konkurrierenden Texten zusammengestellt werden. BDZV und MVFP argumentieren weiter, dass es Suchmaschinen untersagt werden sollte, ihre eigenen (KI-generierten) Inhalte an den Anfang einer Suchseite zu stellen. Dies wäre wettbewerbswidrig und die Anwendung eines Monopols.
Diese Diskussion scheint auf früheren Konflikten zwischen Verlegern und Suchmaschinen aufzubauen. In mehreren Ländern (auch in der Europäischen Union) dürfen Verlage von Suchmaschinen eine Gebühr verlangen, wenn (Teile) ihrer Nachrichten beispielsweise in Google News angezeigt werden. Dies könnte ein Vorgeschmack auf die Geschichte der künstlichen Intelligenz sein; die Politiker haben sich bisher auf die Seite der Verleger gestellt. Konkrete Regeln für die Verarbeitung geschützter Inhalte durch KI gibt es dagegen vorerst nicht. Das wird wohl nicht mehr lange so bleiben.